Verlässlich & verbindlich

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.

DESIGNAUFTRÄGE

 

1.1

Uns – der Jörg Illigen und Erich Rudolf Wolf GbR – erteilte Aufträge zur Erbringung von Designleistungen sind Urheberverträge, die auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den erbrachten Werkleistungen gerichtet sind. Die Übereignung offener Dateien ist nicht Vertragsbestandteil. Siehe hierzu auch Punkt 6.

 

1.2

Im Rahmen des Designauftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen oder Minderungen des Honorars aufgrund der Art und Ausführung der Gestaltung sind ausgeschlossen.

 

1.3

Wir räumen dem Auftraggeber mit der Begleichung unserer Rechnungen die für den jeweiligen Zweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte oder die Einräumung ausschließlicher Nutzungsrechte bedarf der schriftlichen Vereinbarung und ist honorarpflichtig.

 

1.4

Alle Designleistungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz, dessen Bestimmungen auch dann als vereinbart gelten, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

 

1.5

Unsere Designs dürfen ohne unsere ausdrückliche Einwilligung nicht verändert werden. Jede Nachahmung, auch in Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt uns, eine Vertragsstrafe – mindestens in Höhe der doppelten vereinbarten oder berechneten Vergütung zu verlangen. Ist keine Vergütung vereinbart, gilt die von den Berufsverbänden AGD, BDG oder VDID empfohlene Vergütung.

 

1.6

Wir haben das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Dies gilt auch für Vervielfältigungsstücke, die nach von uns entwickelten Gestaltungskonzepten von Anderen umgesetzt wurden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt uns zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten oder berechneten oder der vom BDG oder VDID empfohlenen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt davon unberührt.

 

1.7

Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

 

1.8

Die Weitergabe unserer Präsentationen und Arbeitsergebnisse an Dritte bedürfen unserer vorherigen Zustimmung und erfolgen allein im Interesse und im Auftrag des Kunden. Der Dritte wird hierdurch nicht in den Schutzbereich des Auftrages zwischen dem Auftraggeber und uns einbezogen. Dies gilt auch dann, wenn der Dritte ganz oder teilweise die Vergütung unserer Tätigkeit für den Kunden trägt oder diese übernimmt.

 

2.

Beratungsaufträge

 

2.1

Unsere Tätigkeit bei Beratungsaufträgen besteht in der weisungsfreien Beratung des Auftraggebers in den Bereichen Design, Marketing, Kommunikation und Markenführung. Eine Beratung in wirtschaftlichen und kaufmännischen Belangen erfolgt nicht.

 

2.2

Ein konkreter Erfolg wird weder geschuldet noch garantiert. Der Auftraggeber entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der von uns empfohlenen oder mit uns abgestimmten Maßnahmen. Dies gilt auch dann, wenn wir die Umsetzung unserer Beratungsergebnisse begleiten.

 

2.3

Der konkrete Inhalt und Umfang der von uns zu erbringenden Tätigkeit richtet sich nach unserer Auftragsbestätigung. Ergibt sich die Notwendigkeit von Zusatz- oder Ergänzungstätigkeiten, werden wir den Auftraggeber hierauf aufmerksam machen. In diesem Fall erfolgt eine Auftragserweiterung auch dadurch, dass der Auftraggeber die Zusatz- oder Ergänzungstätigkeit anfordert.

 

2.4

Wir legen die vom Auftraggeber mitgeteilten Informationen als vollständig und richtig zugrunde. Zur Überprüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit oder Ordnungsmäßigkeit oder zur Durchführung eigener Recherchen sind wir nicht verpflichtet.

 

2.5

Die Erbringung rechts- oder steuerberatender Tätigkeiten ist als Vertragsinhalt ausgeschlossen.

 

3.

Vergütung

 

3.1

Sämtliche Tätigkeiten, die wir erbringen, sind honorarpflichtig. Dies gilt auch für Präsentationen oder andere Leistungen im Vorfeld eines Auftrags sowie Änderungen, die auf Wunsch des Auftraggebers erfolgen (Autorenkorrektuen). Die Entscheidung, welche Personen an einem Auftrag mitarbeiten und an Präsentationen oder Besprechungen teilnehmen, obliegt uns. Die Berechnung erfolgt nach Personenstunden, z.B. 3 Personen x 4 Stunden = 12 Personenstunden x Stundensatz = Honorar.

 

3.2

Auch ohne Abgabe eines Angebots ist die mündliche oder schriftliche Aufforderung zur Erbringung von Leistungen ein vergütungspflichtiger Auftrag. Wir sind nicht verpflichtet, eine Auftragsbestätigung zu übersenden. Wir behalten uns vor, bei unvorhersehbarem Projektumfang Aufträge auf Basis einer Kostenschätzung statt eines Angebots abzuwickeln.

 

3.3

Zu unseren honorarpflichtigen Leistungen gehören Projektmanagement, Besprechungen sowie die Entwicklung von Konzepten und Ideen, auch wenn sie im Rahmen eines Angebots oder Vergabeverfahrens erstellt werden.

 

3.4

Sofern nicht in unserem Angebot das Honorar für die Einräumung der Nutzungsrechte (Nutzungshonorar) enthalten oder gesondert ausgewiesen ist, handelt es sich bei den Honoraren um reine Entwurfshonorare, d.h. um Honorare zur Erstellung des Designs ohne die Einräumung von Nutzungsrechten.

 

3.5

Wird in einem Angebot oder einer sonstigen Vereinbarung zwischen Entwurfs- und Nutzungshonorar unterschieden, wird das Nutzungshonorar für die Einräumung von Nutzungsrechten nach Art und Umfang der Nutzung zusätzlich zum Entwurfshonorar berechnet. Die Höhe des Nutzungshonorars wird in Abhängigkeit vom Nutzungsumfang geregelt. Bei handwerklich oder industriell gefertigten Produkten kann ein Honorar pro hergestelltem Produkt erhoben werden, das sich nach dem Verkaufspreis und der Anzahl der produzierten Einheiten richtet. Nutzt der Auftraggeber die Entwurfsarbeit nicht, entfällt die Nutzungsvergütung nur dann, wenn vor Auftragserteilung eine Aufteilung der Vergütung in Entwurfs- und Nutzungshonorar vereinbart wurde.

 

3.6

Der Mindestauftragswert beträgt 300 € zzgl. der geltenden Mehrwertsteuer.

 

3.7

Unsere Leistungen werden, sofern kein abweichendes Angebot abgegeben wird, zu den folgenden Entwurfshonorarsätzen abgerechnet: a) Beratung, Konzeption oder vergleichbare Leistungen: 260 €, b) Design, Illustration, Internetprogrammierung, CAD-Konstruktion, 3D-Modelling, Lektorat, Übersetzung, Texterstellung, Projektmanagement, Besprechungen: 180 €, Fahrt- und Reisezeiten 90,00 € pro Person zuzüglich Fahrt- bzw. Reisekosten und ggf. anfallender Spesen. Die Abrechung erfolgt in Einheiten zu 0,25 Stunden.

 

3.8

Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.

 

3.9

Werden die Entwürfe später oder in größerem Umfang genutzt als ursprünglich vorgesehen, angegeben, angeboten oder vereinbart, so sind wir berechtigt, eine entsprechend höhere Vergütung nachträglich zu berechnen. Wurde auf Stundensatz-Basis oder pauschal abgerechnet, werden wir eine zusätzliche Vergütung auf Grundlage der vom BDG oder VDID empfohlenen Nutzungsfaktoren berechnen.

 

3.10

In unseren Angeboten aufgeführte Leistungen, Projektschritte oder Stundenzahlen sind als Annahmen im Vorfeld der Auftragsausführung zu verstehen. Erübrigt sich im Projektverlauf die Erbringung einzelner im Angebot aufgeführter Leistungen, können wir die dafür kalkulierten Aufwände für andere projektbezogene Leistungen einsetzen.

 

3.11

Ein Überschreiten der angebotenen Stundenzahl einzelner Angebotspositionen stellt keine anzeigepflichtige Überschreitung des Angebotspreises dar, solange die angebotene Gesamtstundenzahl bzw. der Angebots-Gesamtbetrag nicht um mehr als 20% überschritten wird.

 

3.12

Wünscht der Auftraggeber während der Auftragsabwicklungen Leistungen, die im Angebot nicht enthalten sind, gelten diese als zusätzlich und honorarpflichtig beauftragt.

 

3.13

Verzögert sich die Durchführung des Design- oder Beratungsauftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, um mehr als vier Wochen, können wir eine zusätzliche Vergütung für das erneute Einarbeiten in die Thematik verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können wir auch Schadenersatzansprüche, auch auf entgangenen Gewinn, geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

 

4.

Fälligkeit der Vergütung

 

4.1

Die Vergütung ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Ablieferung des Werks ohne Abzug fällig, spätestens jedoch 10 Werktage nach Rechnungsdatum. Werden die Arbeiten in Teilen abgenommen, so können wir entsprechende Teilvergütungen verlangen. Wir sind berechtigt, Aconto-Zahlungen oder eine vollständige Bezahlung bei Auftragserteilung zu verlangen.

 

4.2

Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in der gesetzlich geregelten Höhe.

 

5.

Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

 

5.1

Sonderleistungen wie Manuskriptstudium, Bildrecherche, Produktionsvorbereitung (Auswahl von Zulieferern, Einholen und Auswerten von Angeboten, Produktionsüberwachung etc.) sind honorarpflichtige Leistungen.

 

5.2

Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber mit der Auftragserteilung, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

 

5.3

Technische Nebenkosten, z. B. für die Anfertigung von Modellen, 3D-Drucken, Proofs, Ausdrucke, Handmuster etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

 

5.4

Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag unternommen werden, sind vom Auftraggeber zu erstatten. Siehe auch Punkt 3.6.

 

6.

Eigentumsvorbehalt

 

6.1

An Entwürfen und Reinzeichnungen können nach geltendem Recht nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen werden.

 

6.2

Die Herausgabe offener Dateien (z.B. InDesign- oder Illustrator-Dateien) an den Auftraggeber ist nicht Gegenstand des Auftrags. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe offener Dateien, so ist dies vor Auftragserteilung zu vereinbaren und zusätzlich mit mindestens 100 % der vereinbarten Honorarsumme zu vergüten.

 

6.3

Erhalten wir nach einer Präsentation, die im Vorfeld eines Auftrags stattfindet, keinen Auftrag, so bleiben alle unsere Leistungen, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt, unser Eigentum. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese zu nutzen. Die Unterlagen sind unaufgefordert umgehend beschädigungsfrei zurückzusenden.Wir sind berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verbreitung ist nicht zulässig.

 

7.

KORREKTUR; PRODUKTIONSBEGLEITUNG UND BELEGEXEMPLARE

 

7.1

Vor Ausführung der Vervielfältigung sind uns geeignete Korrekturmuster (Andrucke, farbverbindliche Ausdrucke, Handmuster etc.) vorzulegen, aus denen wir das Produktionsergebnis erkennen können. Ohne Vorlage solcher Muster übernehmen wir keine Haftung für das Produktionsergebnis.

 

7.2

Eine Produktionsüberwachung durch uns erfolgt nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung und gegen Vergütung. Im Zuge der Produktionsüberwachung sind wir berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Kosten, die durch Anhalten der Produktion auf unsere Veranlassung hin entstehen, sind vom Auftraggeber zu tragen.

 

7.3

Bei Druckproduktionen können Mehr- oder Mindermengen von bis zu 10% geliefert und entsprechend berechnet werden.

 

7.4

Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Designer mindestens zehn einwandfreie Belege unentgeltlich; bei handwerklich oder industriell gefertigten oder kostenintensiven Produkten kann eine geringere Zahl vereinbart werden. Wir sind berechtigt, diese Muster und andere im Zuge der Auftragsausführung erstellen Entwürfe zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

 

8.

Haftung

 

8.1

Wir verpflichten uns, uns überlassene Gegenstände sorgfältig zu behandeln. Wir haften für daran entstandene Schäden jedoch nur bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.

 

8.2

Der Versand jedweder Gegenstände erfolgt auf Risiko des Auftraggebers.

 

8.3

Eine Haftung oder Gewährleistung für den Erfolg der von uns erstellten Designs oder Beratungsleistungen ist ausgeschlossen.

 

8.4

Wir verpflichten uns, unsere Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haften wir für unsere Erfüllungsgehilfen nicht. Sofern wir Fremdleistungen in Auftrag geben, gelten die jeweiligen Auftragnehmer nicht als unsere Erfüllungsgehilfen.

 

8.5

Mit der Genehmigung von Designentwürfen, Reinzeichnungen oder Konstruktionszeichungen durch den Auftrag­geber übernimmt dieser die Verantwortung für deren vollständige Richtigkeit. Der Auftraggeber entbindet uns mit der Freigabe unserer Designs von der Haftung für verbleibende Fehler. eine Freigabe gilt auch als erteilt, wenn der Auftrageber Werke selbst in Produktion gibt oder uns veranlasst, die Produktionsdaten oder -muster an einen Produzenten zu übergeben.

 

8.6

Die Prüfung der juristischen Unbedenklichkeit ist Aufgabe des Auftraggebers und liegt in dessen Verantwortung. Wir haften nicht für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit unserer Arbeiten.

 

8.7

Wir haften keinesfalls für Vermögensschäden, die dem Auftraggeber mittelbar oder unmittelbar durch unsere Arbeit oder die beauftragten Werke enstehen; dies gilt auch für unsere Beratungsleistungen.

 

8.8

Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller uns übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt uns der Auftraggeber von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

 

8.9

Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mängelfrei angenommen.

 

8.10

Wir sichern unsere Daten regelmäßig und nach besten Wissen zumindest bis zum Abschluß des jeweiligen Auftrags. Ein Anspruch auf eine darüber hinausreichende Datenspeicherung besteht nicht. Wir haften nicht für Schäden oder Kosten, die sich aus dem Verlust von Daten in unserem Hause ergeben.

 

9.

Schlußbestimmungen

 

9.1

Alle Leistungen werden ausschließlich zu diesen Vertrags- und Honorarbedingungen erbracht. Abweichenden Regelungen seitens des Auftaggebers wird hiermit vorsorglich widersprochen.

 

9.2

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wuppertal.

 

9.3

Eine etwaige Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen nicht.

 

9.4

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Wuppertal, 1. Dezember 2022

ILLIGEN WOLF PARTNER – Jörg Illigen und Erich Rudolf Wolf GbR